Beitragsordnung

Entsprechend §5 der Satzung des Fördervereins der Grundschule Wandersleben wird nachfolgende Beitragsordnung beschlossen.

§ 1 Geltungsdauer und Bereich

(1) Die Beitragsordnung gilt für alle Mitglieder des Vereins Förderverein Grundschule Wandersleben e.V.

(2) Die Beitragsordnung regelt die Höhe, die Fälligkeit und die Zahlungsweise der Mitgliedsbeiträge. Spenden und andere Zuwendungen an den Verein sind nicht Gegenstand dieser Beitragsordnung.

(3) Die Beitragsordnung hat Gültigkeit, bis sie durch die Mitgliederversammlung geändert oder aufgehoben wird.

§ 2 Beitragshöhe

(1) Die Höhe des Beitrages für alle Mitglieder wird auf 12€ pro Kalenderjahr festgesetzt.

(2) Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.

§ 3 Zahlungsweise und Fälligkeit der Beiträge

(1) Die Mitgliedsbeiträge werden durch den Verein als Jahresbeitrag einmal jährlich, vorrangig per Lastschrift, eingezogen. Die Ermächtigung zum Lastschrifteinzug erteilt das Mitglied.

(2) Das Mitglied trägt dabei Sorge, dass der Lastschrifteinzug bei Fälligkeit des Beitrages ordnungsgemäß erfolgen kann. Änderung der Bankverbindung sind dem Verein rechtzeitig mitzuteilen.

(3) Wird eine, durch den Förderverein berechtigt, eingereichte Lastschrift nicht eingelöst oder wegen Widerspruch zurückbelastet, trägt das Mitglied dem Verein entstehende Kosten.

(4) Durch Mitglieder, die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, sind die Mitgliedsbeiträge zum Fälligkeitszeitpunkt auf das Vereinskonto zu überweisen.

(5) Der Jahresbeitrag ist 4 Wochen nach Eintritt und in den folgenden Kalenderjahren jeweils am 31.3. fällig.

Drei Gleichen, 30.09.2013

Der Vorstand des Förderverein der Grundschule Wandersleben e.V.