Ausflüge
… machen wir alle sehr gern. Hier geht es oft um lebens- oder naturnahe Erfahrungen und Erkundungen und natürlich um Freude (siehe auch E- wie Exkursionen und W -wie Wandertage).
Beratung
… ist ein wichtiger Aspekt in unserer Elternarbeit. Beratung findet auf Anfrage durch die Eltern oder auf Wunsch der Klassenlehrer statt. Erster Ansprechpartner ist immer der Klassenlehrer. Der Beratungslehrer der Schule kann auf Anfrage gern hinzugezogen oder auch allein zu einem Gespräch gebeten werden.
Beurlaubungen
Grundsätzlich sind Kinder schulpflichtig. In besonders begründeten Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit einer Beurlaubung auf rechtzeitigen schriftlichen Antrag. Beurlaubungsgründe sind z.B. Kuren, religiöse Feiertage, wichtige persönliche Gründe (Hochzeiten/Todesfälle in der Familie, Wohnungswechsel, …).
Zuständig für die Entscheidung ist
- der Klassenlehrer bei Beurlaubungen bis zu drei Unterrichtstagen,
- der Schulleiter bei Beurlaubungen bis zu 15 Unterrichtstagen sowie bei Beurlaubungen unmittelbar vor und nach den Ferien,
- das Schulamt in den sonstigen Fällen.
Eine Urlaubsreise stellt keinen besonders begründeten Ausnahmefall dar. Eltern werden dringend gebeten ihre Reisen so zu planen, dass auch die An- und Abreisetage in den Ferien liegen.
Aus bereits genehmigten Beurlaubungen in dringenden Ausnahmefällen ist kein Rechtsanspruch auf weitere Genehmigungen zum gleichen Grund abzuleiten.
Vgl. Informationen aus der Thüringer Schulordnung ThürSchO, Fassung vom 24.Mai 2024; § 7 Beurlaubung
Bücher
… können von den Eltern geliehen oder gekauft werden. Dafür erhalten die Kinder am Schuljahresende einen „Bücherzettel“, auf dem der Elternwunsch vermerkt werden kann. Die Grundschule Wandersleben stellt die Bücher zur Ausleihe bereit. Diese müssen während der Ausleihe eingebunden werden (keine Klebeumschläge). Am Ende des Schuljahres oder bei einem Schulwechsel sind die Bücher unbeschädigt und ohne Umschläge zurückzugeben. Eintragungen, Markierungen und Unterstreichungen sind nicht erlaubt. Bei Verlust oder Beschädigung müssen die Bücher ersetzt werden.
Einschulung
Der Einschulungstag ist ein besonderer Moment im Leben unserer Schulanfänger und findet traditionell am ersten Samstag nach den Sommerferien statt. Um 13.00 Uhr heißen wir unsere neuen Schüler im Bürgerhaus in Wandersleben willkommen. Mit einem liebevoll gestalteten Programm werden sie feierlich begrüßt. Der Höhepunkt der Feier ist die Übergabe der Zuckertüten – ein Augenblick voller Freude und Stolz, der für die Kinder und ihre Familien unvergesslich bleibt.
Elternabende
… finden bei uns in jeder Klassenstufe in der Regel zu Beginn eines Schulhalbjahres statt. Neben klasseninternen organisatorischen Themen werden dabei auch die Unterrichtsinhalte des kommenden Schulhalbjahres besprochen. Zusätzlich werden in den Klassenstufen 1 und 3 die Klassenelternsprecherinnen und -sprecher während des ersten Elternabends des Schuljahres gewählt.
Die Teilnahme an Elternabenden ist rechtlich ausschließlich für sorgeberechtigte Elternteile möglich.
Sollten Sie aus terminlichen oder privaten Gründen einmal nicht an einem Elternabend teilnehmen können, bitten wir Sie, dies der zuständigen Klassenlehrerin oder dem zuständigen Klassenlehrer mitzuteilen.
Elternsprechzeit
… sind jederzeit nach Vereinbarung möglich. Sollten Fragen oder Probleme auftreten, können Sie die zuständigen Lehrkräfte gerne per E-Mail kontaktieren.
Englischunterricht
… findet in der GS Wandersleben für die Schüler ab der 3. Klasse verpflichtend statt. In diesem Fach gibt es keine Noten. Die Leistungen werden auf dem Zeugnis mit einem Worturteil bewertet.
Exkursionen
… können zu verschiedensten Themen (langfristig geplant oder auch spontan) stattfinden und unterstützen unsere Bildungsarbeit wesentlich. Feste Bestandteile unseres HSK-Unterrichtes sind Exkursionen zur Stadtbesichtigung in unserer Kreisstadt Gotha (Kl. 3) und unserer Landeshauptstadt Erfurt (Kl. 4).
Fotograf
Im 1. und im 4. Schuljahr werden die Kinder der GS Wandersleben auf Wunsch der Eltern fotografiert. Die Einzel- und Klassenfotos können von den Eltern käuflich erworben werden.
Fahrradausbildung
… findet in Zusammenarbeit mit der Jugendverkehrsschule Gotha für die Kinder im 4. Schuljahr statt und unterteilt sich in eine theoretische sowie praktische Fahrradausbildung. Die jeweiligen Heimat- und Sachkundelehrer übernehmen im Unterricht die theoretische, die Polizeibeamtin Frau Lesser die praktische Ausbildung. Auf dem Verkehrsübungsplatz an der Bechsteinschule lernen die Viertklässler das richtige Verhalten als Radfahrer im Straßenverkehr. Wer die abschließende Prüfung besteht, bekommt einen Fahrradpass.
Die Kinder bekommen Fahrräder, ein eigener Helm muss mitgebracht werden.
ACHTUNG: Voraussetzung für die Teilnahme an der Fahrradausbildung ist, dass die Kinder bereits Fahrrad fahren können. Während der Übungsstunden ist keine Zeit dies zu erlernen.
Förderverein
siehe hier
Frühstück
Die Schüler sollten bereits vor dem Schulbeginn eine Kleinigkeit frühstücken, um den Schultag gestärkt antreten zu können. Sie benötigen eine gesunde Mahlzeit, die ihnen ohne unnötigen Zucker Energie für den weiteren Vormittag gibt. Zudem ist es wichtig, dass die Kinder ausreichend Getränke für den Schultag dabeihaben, idealerweise in einer wiederverwendbaren Trinkflasche. Achten Sie darauf, möglichst nur Wasser oder Tee mitzugeben.
Unsere Frühstückzeiten:
Klasse 1 und 2: 9:10 Uhr – 9:30 Uhr
Klasse 3 und 4: 9:30 Uhr – 9:50 Uhr.
Fundsachen
… wie Kleidungsstücke bleiben sehr zahlreich in der Schule liegen. Bitte achten Sie darauf, dass alle Sachen Ihrer Kind mit Namen versehen sind. Sämtliche Fundsachen werden in Fundkisten im Erdgeschoss gesammelt. Es ist ratsam, gelegentlich dort nach verlorenen Dingen zu schauen. Regelmäßig werden die Fundsachen auf dem Schulhof ausgestellt. Gegenstände, die lange nicht abgeholt werden, werden der Kleiderspende zugutekommen.
Hausaufgaben
… werden montags, dienstags, donnerstags und teilweise freitags aufgegeben. Die Kinder lernen dabei, selbstständig zu arbeiten und Unterrichtsinhalte zu üben. Der Mittwoch ist bei uns hausaufgabenfrei, da an diesem Tag im Hort ausführlichere Programmpunkte geplant werden.
Die Bearbeitungszeit für die Hausaufgaben sollte einen Zeitraum von maximal einer halben Stunde nicht überschreiten. Wir bitten die Eltern, darauf zu achten, dass die Hausaufgaben sorgfältig erledigt werden.
Hausordnung
siehe hier
Känguru der Mathematik
… ist der größte Mathematik-Schülerwettbewerb der Welt, an dem rund 6 Millionen Kinder in über 100 Ländern teilnehmen. Die Schüler und Schülerinnen der Klassenstufen 3 und 4 unserer Schule knobeln jedes Jahr erneut bei diesem Wettbewerb mit (weitere Infos).
Klassensprecher
…, Schülersprecher sowie ihre Stellvertreter werden in allen Klassen in einer freien und geheimen Wahl zu Beginn jedes Schuljahres neu gewählt.
Die Klassensprecher aller Klassen treffen sich im Turnus von 4-6 Wochen zu einer Sitzung mit der Beratungslehrerin und besprechen aktuelle Themen und Probleme.
Kopfläuse
… sind kein Grund zur Panik. Sobald bei einem Kind Kopfläuse festgestellt werden, gibt es eine Information an den Elternsprecher. Dieser informiert alle Eltern. Von nun an sollten die Eltern ihr Kind regelmäßig auf Läusebefall untersuchen. Sollte das Kind Kopfläuse haben, bitten wir um Information. Der Schulbesuch ist bereits einen Tag nach der Behandlung mit einem Insektizid (Läuseshampoo) wieder möglich. Allerdings benötigen wir ein ärztliches Attest, dieses ist entweder vom Hausarzt oder beim Gesundheitsamt erhältlich.
Krankmeldungen
Sollte Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen die Schule nicht besuchen können, dann melden Sie Ihr Kind bitte am Morgen der Erkrankung (mit Angabe der ungefähren Fehldauer) bis spätestens 07:15 Uhr über die Telefonnummer des Hortes (036202/22263) ab. Eine Abmeldung ist auch in den Ferien für angemeldete Hortkinder unbedingt erforderlich. Die Pädagog*innen erhalten damit auch die Information, dass Ihrem Kind auf dem Schulweg nichts passiert ist.
Die Klassenlehrer*innen vermerken versäumte Unterrichtsstunden und Fehltage im Klassenbuch. Eine schriftliche Entschuldigung über die Dauer und den Grund der Abwesenheit reichen Sie nach, wenn Ihr Kind länger als 3 Tage erkrankt ist. Ihr Kind kann diese Entschuldigung abgeben, wenn es wieder zum Unterricht kommt.
Meldepflichtige Krankheiten teilen Sie uns bitte möglichst schnell mit (Läuse, Masern, Windpocken, Scharlach, Keuchhusten, Meningitis, usw…), damit wir gegebenenfalls vorbeugende Maßnahmen treffen können.
Bei einer Dauer von mehr als 10 Tagen behalten wir uns vor, ein ärztliches Attest anzufordern. Auf Verlangen der Schule muss ein ärztliches Attest ab dem 1. Fehltag vorgelegt werden, wenn sich Krankmeldungen, besonders zu bestimmten Tagen (Montag, Freitag, Schwimmtag …), häufen. Dies soll das Einschleichen von Schulschwänzen und Schulverweigerung vorbeugen.
An den Tagen, an denen ein Kind vorzeitig den Schulbesuch unterbricht, ist eine Entschuldigung nicht erforderlich. Die Anwesenheit wurde für den Tag festgestellt. Wenn ein Kind im Laufe eines Schulvormittags abgeholt werden muss, kann man davon ausgehen, dass ein ordentlicher Grund vorliegt.
Lesekönige
Bis Ende März werden in jeder Klasse die 3 besten Vorleser ermittelt. Diese treten dann gegen die drei besten Leser der gleichen Klassenstufe an. Bewertet werden unter anderem Betonung, Pausen, Lautstärke, deutliche Aussprache und natürlich möglichst wenige Fehler.
Material
Am Ende jedes Schuljahres erhalten unsere Schülerinnen und Schüler einen Materialzettel für das kommende Schuljahr. Dieser listet alle benötigten Materialien auf, die von den Eltern besorgt werden müssen, und informiert darüber, welche Dinge eventuell von den Lehrkräften organisiert werden.
Für die Eltern unserer Schulanfänger wird der Materialzettel bereits vor Beginn des ersten Schuljahres im Rahmen des Elternabends ausgehändigt. So bleibt genügend Zeit, die notwendigen Utensilien in Ruhe vorzubereiten.
Bitte achten Sie darauf, die Materialien vollständig und rechtzeitig bereitzustellen, um einen reibungslosen Start ins neue Schuljahr zu ermöglichen!
Notfall
Im Notfall eines Brands sammeln sich alle Klassen hinter der Schule auf dem Parkplatz. Alle Schüler und Schülerinnen sind über Notfälle belehrt und wissen über Sammelpunkte und Verhaltensregeln Bescheid. Auch im Falle einer Bombendrohung haben wir als Schule ein Verhaltenskonzept erarbeitet.
Pausen
… sind wichtig. Dabei spielt für uns als Schule und unsere Kinder vor allem Bewegung eine wichtige Rolle.
Unsere erste große Pause zieht sich von 09:10 Uhr bis 09:50 Uhr. In dieser teilen sich die Klassen 1 und 2 sowie 3 und 4 den Pausenhof der Grundschule. Während die „Kleinen“ noch 20 Minuten ins Brot beißen dürfen, können sich die „Großen“ bereits auf dem Schulhof austoben.
Die zweite Hofpause beginnt 11:20 Uhr und endet 11:40 Uhr. Dieser Zeitraum wird auch von Schülern und Schülerinnen zum Mittagessen genutzt.
Schulkleidung
… kann über den Förderverein der Grundschule Wandersleben e.V. erworben werden. Dabei gibt es beispielsweise Shirts, Hoodies, Schals und Cappies mit dem Logo der Schule und dem Namen des Kindes in der Farbe hellgrün.
Schulranzen
Beim Kauf eines Schulranzens sollten Eltern darauf achten, dass dieser ergonomisch geformt, gut gepolstert und mit reflektierenden Elementen ausgestattet ist. Zudem sollte er ausreichend Stauraum bieten, aber nicht zu schwer sein – ein leerer Ranzen sollte im Idealfall nicht mehr als 1,2 kg wiegen.
Wichtig ist auch, dass Kinder lernen, ihren Ranzen richtig zu packen. Bücher gehören nah an den Rücken, um das Gewicht besser zu verteilen. Bitte erinnern Sie Ihr Kind regelmäßig daran, den Ranzen aufzuräumen und nur das Nötigste mitzunehmen, um Überlastung zu vermeiden.
Sportunterricht
(Informationen folgen)
Stundenzeiten
7.40 – 8.25 Uhr | 1. Unterrichtsstunde |
8.25 – 9.10 Uhr | 2. Unterrichtsstunde |
9.10 – 9.50 Uhr | Hofpause und Frühstückspause |
9.50 – 10.35 Uhr | 3. Unterrichtsstunde |
10.35 – 11.20 Uhr | 4. Unterrichtsstunde |
11.20 – 11.40 Uhr | Hofpause und Mittagspause |
11.40 – 12.25 Uhr | 5. Unterrichtsstunde |
12.30 – 13.15 Uhr | 6. Unterrichtsstunde |
Wandertage
… finden 2 mal jährlich und tatsächlich überwiegend zu Fuß statt. Im 1. Halbjahr, gleich zu Schuljahresbeginn und im 2. Halbjahr erkunden wir dabei sehr gern unsere nähere Umgebung.
Zahnarzt
In Thüringen ist die zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung gemäß §55 des Thüringer Schulgesetzes verpflichtend und findet in der Regel einmal pro Schuljahr statt. Ziel ist es, die Zahngesundheit der Kinder zu sichern und frühzeitig mögliche Behandlungsbedarfe zu erkennen.
Die Eltern werden im Vorfeld über den Termin und Ablauf informiert. Sollte sich aus der Untersuchung ein Behandlungsbedarf ergeben, werden die Eltern schriftlich benachrichtigt.
Diese gesetzlich geregelte Vorsorge trägt dazu bei, die Zahngesundheit aller Schülerinnen und Schüler nachhaltig zu fördern.
Zeugnisse
… werden jeweils zum Schulhalbjahr und zum Schuljahresende ausgestellt.
In der Schuleingangsphase (Klasse 1 und 2) erfolgt eine verbale Beurteilung ohne Notengebung.
In der 3. und 4. Klassenstufe erhalten die Kinder im Halbjahr und Endjahr ein Notenzeugnis. Eine Ausnahme bildet das Fach Englisch. Hier wird nur die Teilnahme bestätigt sowie ein kurzes Worturteil über die Beteiligung und das Interesse am Unterricht formuliert.